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Alt 17.09.2011, 08:04
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Grazi Grazi ist offline
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Standard AW: Mit Cane Corso Urlaub in Frankreich machen?

Tun sie nicht.

Lest euch doch bitte mal den von der Botschaft genannten Link durch.

"Kampfhunde" werden in zwei Kategorien eingeteilt.

Zitat:
Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.
Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).

Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.
Man beachte bitte: Hunde müssen den "verbotenen" Rassen nur morphologisch gleichen, um theoretisch Probleme bekommen zu können. Je nach Zuchtlinie des Cane Corsos (immer größer, immer massiger) könnte man ihm da glatt eine andere Rasse unterstellen. Ohne FCI-Papiere, die das Gegenteil beweisen, würde ich es also nicht riskieren.

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

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