Zitat:
Zitat von Peppi
Ist in Bayern die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz kein "besonderes Interesse"?
Zumindest in NRW ist das so und die beiden landeshundegesetze sind sich ansonsten inhaltlich sehr ähnlich.
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Nein - in Bayern gibt es diese Regel nicht - die Staffs und Pittis in bayrischen Tierheimen dürfen
ausnahmslos nur in andere Bundesländer vermittelt werden! Es ist in Bayern verboten einen Listenhund der Kat 1 zu halten.
Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert:
Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung.
Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen.