Zitat:
Zitat von BlackCloud
Nein - in Bayern gibt es diese Regel nicht - die Staffs und Pittis in bayrischen Tierheimen dürfen ausnahmslos nur in andere Bundesländer vermittelt werden! Es ist in Bayern verboten einen Listenhund der Kat 1 zu halten.
Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert:
Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung.
Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen.
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Also das steht in den Durchführungsanweisungen anders.