Zitat:
Zitat von BlackCloud
Nein - in Bayern gibt es diese Regel nicht - die Staffs und Pittis in bayrischen Tierheimen dürfen ausnahmslos nur in andere Bundesländer vermittelt werden! Es ist in Bayern verboten einen Listenhund der Kat 1 zu halten.
Ein bayrischer Politiker hat als "berechtiges Interesse so einen Hund zu halten" folgendermaßen erläutert:
Wenn sie so eine abgerichtete Waffe als Zirkusnummer auftreten lassen wollen, kriegen sie ne Genehmigung.
Ergo: es ist unmöglich eine Genehmigung zu bekommen.
|
Stimmt nicht so deine Aussage. Es gibt einzelne wenige kleinere Gemeinden die die Genehmigung dazu erteilen...klar ist dies fast wie ein 6er im Lotto und als TSV würde ich auch nicht nach Bayern vermitteln. Generell explizit verboten ist Kat 1 jedoch nicht!
Ich mag es absolut nicht wenn falsches verbreitet wird - noch dazu zu einem Gesetz das seit 19! Jahren existiert und inzwischen wirklich bekannt sein sollte.
Ich kann überhaupt nicht mehr zählen wie oft ich (unter meinen Account) dies eingestellt habe.
Hier im Forum mussten die Ausführungen dazu auch zu finden sein...
ah sorry nicht ausgeloggt...ich bin es noch einmal Silvia (Monty)