Zitat:
Zitat von BlackCloud
Ist ja gut - tut mir Leid, wenn ich mich geirrt habe.
Ich weiß nur, dass die Listis der Kat 1, die in den Tierheimen in Bayern sitzen, nicht innerhalb Bayerns vermittelt werden. Das steht sogar bei den Vermittlungstexten dabei "nur Vermittlung in andere Bundesländer".
Wenn es Ausnahmen gibt, ist das toll, aber eben ne Ausnahme.
Ich weiß das von meinem damaligen Patenhund. Eine Frau aus Bayern wollte ihn übernehmen, bekam aber keine Genehmigung, da Listenhund Kat 1.
Bin auch nur ein Mensch und nicht allwissend
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Sorry stimmt wieder nicht,
wenn das ein oder andere Tierheim sich nicht die Mühe macht oder die finanziellen Mittel hat, den Hund bei einen staatlich b. + vereidigten Gutachter, begutachten zu lassen und für den Hund ein wohlgesonnenes Gutachten erstellen zu lassen
ist dies nicht generell so.
btw. für Rechtsfragen gibt es Rechtsanwälte, um sich über die Rechtslage zu informieren, sollte man das Gesetz lesen...
und nicht irgendetwas (auch wenn es gut gemeint ist) nachplabbern.