Zitat:
Zitat von Peppi
Crosspost einer BM-Züchterin aus einem anderen Thema:
Dann doch lieber am optischen Standard festkleben und so den Genpool verkleinern?!
Keine Hunde mit Registerpapieren in die Zucht?!
Kein Outcross?! Kein Fremdblut?!
Sinnig. Verantwortungsvoll.
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Die Diskussion wegen stärkerer Einschränkungen bzgl. HD bei der Zucht wurde an anderer Stelle ja schon hinreichend diskutiert. A-A, A-B, B-B, A-C ist zugelassen. Ob A-C wirklich verwendet werden soll liegt in der Verantwortung des Züchterers unter Berücksichtigung der Vorgeschichte in der Blutlinie. Und Vor allem liegt es beim Welpenkäufer ob er einen Welpen aus einer A-C Verpaarung haben möchte. Ich kann mir auch ein Auto mit grüner Umweltplakette kaufen, oder eines mit einer roten. Wenn ich mich gar nicht dafür interessiere, ist mir auch nicht zu helfen, wenns mal mit der roten Plakette Probleme gibt.
Die Zucht mit Registerpapieren ist eingeschränkt zugelassen und zwar müssen die Nachkommen bis zur 4. Generation wieder lückenlos kontrolliert werden um in's normale Zuchtbuch aufgenommen zu werden. Dies ist auch gut so und stellt meiner Meinung nach auch die Mindestanforderung an so eine Geschichte dar. Da kommt irgend einer hat einen Hund dabei und sagt, das ist ein xx ich möchte damit züchten und die Welpen sollen Papiere bekommen. Da ist es doch legitim, dass dies erst mal auf Probe erfolgt und man sich die Welpen nachher auch mal ansehen möchte, ob da nicht doch noch was anderes mit rauskommt als xx.
Die Erklärung der Hirarchie VDH-Rassezuchtverband ist durchaus treffend erklärt worden ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.
@Peppi: Jetzt möchte ich die Passagen aus der allgemeinen Zuchtordnung des VDH von dir haben, welche Züchter dazu zwingen entgegen ihrem Gewissen kranke Hunde zu züchten. Im Großen und Ganzen kann man doch sagen, dass es zwar allgemein, aber trotzdem so abgefasst ist, dass das Wohl und die Gesundheit des Tieres und der ERhalt der Rasse im Vordergrund stehen.
Was ist schlecht daran, wenn mit einer Hündin nach dem zweiten Kaiserschnitt nicht mehr gezüchtet werden darf, oder dass bestimmte Wartezeit für den nächsten Wurf eingehalten werden müssen. Dass es für die Haltungsbedingungen Mindestanforderungen gibt ist doch auch kein Fehler. Warum soll kein Zuchtwart die Würfe laufend kontrollieren und über die Abnahme Protokoll führen? Hinterhofzüchter sind ja nicht mal bereit sich solchen Mindestanforderungen zu unterwerfen.
Das mit der Einkreuzung fremder Rasse ist ja nicht grundsätzlich verboten, sondern nur an strenge Auflagen geknüpft. Ob jetzt das eine, oder andere Detail der Auflagen wirklich notwendig ist, da kann man drüber Streiten, aber das Grundsätzliche ist völlig ok. Ich wäre sowieso dafür jedem Tier bei der Zuchtzulassung eine Blutprobe zu entnehmen um später eine DNA-Analyse möglich zu machen.