Zitat:
Zitat von TomNatalie
Es gibt eine chance runtergestuft zu werden, in dem man Leinen und Maulkorb befreiung bekommt...dazu sagte der gute herr vom amt aber sofort....also bei so großen hunden erteilt das Veterinäramt so gut wie nie beide befreiungen.....na toll!
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Da hast Du einfach einen unwissenden und dummen Ordnungsbeamten, der einfach nur Unsinn erzählt.... Wir haben hier scheinbar großes Glück mit unserem Ordnungsamt, denn da hatte ich wirklich noch keinerlei Probleme und er Kontakt verlief immer sehr freundlich.
Also: Bullmastiffs dürfen in ganz Deutschland gezüchtet werden, es keine Liste 1 Hunde. Sie stehen in manchen Bundesländern auf der Liste 2, so z.B. hier in NRW, in anderen Ländern gelten sie als völlig normale Hunderassen wie z.B. in Rheinland-Pfalz.
In einigen Bundesländern sind Auflagen, wie von Dir genannt, zu erfüllen. Dann kann Dein Hund bis zum Alter von 18 Monaten (oder 2 Jahren?) von der Leinen und Maulkorbpflicht vorübergehend befreit werden, wenn Du den Besuch einer Hundeschule nachweisen kannst. Danach machst du den Wesenstest und kann dann - bei bestandenem Test- die Leinen und Maukorbbeifreung beantragen. Das ist wirklich kein allzu großer Akt. Meine 3 Bullamstiffs waren alle ohne Probleme und unbefristet von Leine und Maulkorb befreit.
Mit dem bestandenen Tests steht Dir die Befreuung zu, auch wenn Dein Ordnungsbeamter das nicht wollen würde...