15.03.2005, 14:10
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Kaiser / Kaiserin
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Teletaktgeräte
Hallo!
Schade, dass manche Leute und leider auch etliche Ausbilder noch immer der Meinung sind, dass sie ihren Hund nur mit Hilfe eines Teletaktgerätes erzogen bekommen. Anbei ein Urteil:
Gruß, Simone
Aus der Zeitschrift „Du und das Tier“, vom Deutschen Tierschutzbund
Teletakt-Verbot bestätigt
Der 20. Senat des OVG NRW wies mit dem Urteil vom 15.09.2004 (AZ.:20A 3176/03) die Berufung eines Hundeausbilders zurück, der im Rahmen seiner Ausbildungskurse in Marl Teletakt-Geräte zur Hundeerziehung einsetzen wollte und hierfür keine Erlaubnis vom zuständigen Landratsamt erhalten hatte. Damit bestätigte das OVG das in 1. Instanz gefällte Urteil des VG Gelsenkirchen (AZ.: 7 K 625/01`), das bereits festgestellt hatte, dass die Verwendung von Elektroreizgeräten in Rahmen der Hundeerziehung wegen deren Eignung zur Herbeiführung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden nach § 3 Nr. 11 TierSchG untersagt ist.
Der Hundeausbilder begründete seine Berufung damit, dass weder der Gesetzwortlaut noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein absolutes Verbot dieser Geräte vorgesehen habe, und beantragte Hilfsweise die Beweiserhebung darüber, dass das Teletaktgerät bei sachgemäßer Anwendung keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verursache.
Das OVG NRW wies sowohl die Berufung als auch den Hilfsweise gestellten Beweisantrag zurück. In erfreulicher Klarheit stellte das OVG NRW in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Verwendung von Teletakt-Geräten gegen den § 3 Nr. 11 TierSchG verstoße, weil sie nach ihrer Bauweise und Funktion geeignet seien, das artgemäße Verhalten von Tieren erheblich einzuschränken und ihnen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dies gelte auch für die modernen Niederstrom-Telereizgeräte mit einer Stromstärke von unter 100 mA. Angesichts des individuellen Hautwiderstands, des Anpressdrucks der Elektroden und des Feuchtigkeitsgehalts der Hautoberfläche werden je nach Handhabung auch für diese Geräte Schmerzzufügungen für möglich gehalten.
(…)
Unabhängig vom körperlichen Schmerz sind gewichtige Verhaltensstörungen im Komfort-, Explorations- und Spielverhalten nachgewiesen worden (Gutachten von Dr. Dort Feddersen-Petersen zur Verwendung von Elektroreizgeräten aus ethischer und ethologischer Sicht).
Das Urteil kann in Langschrift beim Deutschen Tierschutzbund angefordert werden: www.tierschutzbund.de
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