AW: Bordeauxdoggen-Mädchen, geb. am o8.03.2011
Nein eine Schutzgebühr wird nicht erhoben. Lediglich die Kosten für den Übernahmevertrag der durch einen Ra verfasst wird sollen erstattet werden ca.50-80€.
In diesem Vertrag wird alles festgehalten was über die Maus Gesundheitlich bekannt ist und auch das sie nicht zur Zucht eingesetzt werden darf sondern Aufgrund der HD spätestens im Alter von 18 Monaten kastriert werden muß.
Ich weiß das hört sich jetzt hart an aber es sind schon zuviele Hunde die Krank sind in der Zucht gelandet.
Die Überprüfung der Kastration wird erfolgen und Notfalls durchgesetzt werden, daher der RA Vertrag.
Ein Bild der Hüftaufnahme wird mitgegeben damit man später Überprüfen kann inwieweit sich der Befund verschlechtert hat.
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Das leid der Tiere beginnt mit dem gewinn denken der Menschen:traurig3:
Geändert von Grazi (12.02.2012 um 12:21 Uhr)
Grund: Kontaktdaten gelöscht
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