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Alt 10.03.2006, 22:57
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Rocky Rocky ist offline
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Standard Noch nicht aller Tage Abend - oder die Kampfhundedebatte geht weiter

In der Schweiz dürfte ein landesweites Verbot für gefährliche Hunde nicht so rasch kommen. Der Bundesrat empfiehlt zwei entsprechende Motionen aus rechtlichen Gründen zur Ablehnung. Er will zudem nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. [sda] - Die von den Wissenschaftskommissionen (WBK) beider Räte eingereichten Vorstösse fordern umgehende Massnahmen gegen potenziell gefährliche Hunde. Zwei Artikel des Tierschutzgesetzes reichten als rechtliche Basis dafür. Als Beispiele werden Verbote bestimmter Rassen erwähnt.

Doch dem Bundesrat genügt das Tierschutzgesetz als Grundlage für ein Verbot nicht. In diesem Gesetz könnten zwar im Interesse der Tiere Haltevorschriften gemacht werden, sagte Bundesrat Joseph Deiss vor den Medien. "Ein Schutz der Menschen vor Hunden ist in diesem Rahmen nicht möglich."

Der Bundesrat wolle sich zudem nicht in die Polizeihoheit der Kantone einmischen. Diese könnten Verbote erlassen und sich nötigenfalls auch zusammenraufen. Sollte das Parlament die für die laufende Session traktandierten Motionen überweisen, müssten die nötigen gesetzlichen Grundlagen für Verbote eben geschaffen werden.

Die Kommissionen reagierten auf einen tragischen Unfall vom 1. Dezember in Oberglatt ZH: Am 1. Dezember bissen drei Pitbulls einen Sechsjährigen zu Tode, was landesweit Bestürzung und Empörung auslöste. Über 175 000 Personen unterzeichneten eine Petition der Zeitung "Blick" für ein Verbot von Pitbulls.

Vor diesem Hintergrund verabschiedete das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im Januar ein Massnahmenpaket, das unter anderem ein Verbot von Pitbulls sowie von Mischlingen weiterer 13 als gefährlich eingestufter Rassen enthielt. Hunde bestimmter Rassen sollten nur zudem mit Bewilligung gehalten werden können.

In der nur fünftägigen Vernehmlassung wurden die Verbote heftig kritisiert. Im Bundesrat nahm daraufhin die Eile ab: Am 1. Februar stellte die Regierung das Geschäft für zusätzliche Abklärungen zurück.
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