Ich, als Fußhupenhalter finde es auch grenzwertig, dass ich auf eigene Verantwortung handele und kein Schmerzensgeld erhalten würde, weil ich meinen Möpp vor einem beissenden Hund schützen möchte, der unkontrolliert durch die Gegend rennt.
Der Rechtsgrundsatz der dahinter steht ist mir durchaus bewusst, aber auf die Praxis und den Alltag angewandt (angewendet?) ist das wieder einmal eine Degradierung des "Familienmitgliedes" zu einer Sache.
Ich steh mehr auf Profilaxe als nachträgliche Schadensregulierungen, bei denen dann meine Fußhupe mit Betrag X bewertet wird.
Ich finde solche Richterentscheidungen unterkühlt und unsensibel, wie man es halt nur von Bürokraten kennt.
Und dann wundern die Herren und Damen sich, wenn Leute Dinge "selber regeln".