Da sehe ich doch schon das allgemeine Problem.
Wattebauschwerfer.
Nur zur Info: Falls ein Hund, wie vom Themenersteller beschrieben, ein Kind anspring und dieses stürzt, es verletzt wird und es zur Verhandlung kommt, ist es vor dem Gesetz egal, ob der Hund eigentlich im Grunde nicht aggressiv ist, sondern einfach nicht erzogen ist/war. Dem Richter ist es wurscht, ob der Hund aus Beißabsicht oder weil er spielen will, einen Menschen anspringt.
Genauso bei älteren Menschen. Ich kann meine Maus neben meiner 91-jährigen Oma, welche mit dem Rentnerporsche (a.k.a. Rollator) rumkurvt laufen lassen, sie weiß, daß sie nicht anspringen/ rempeln darf.