Zitat:
Zitat von Kero
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Das stimmt sehr wohl.
Es gibt ein generelles Verbot (Tierschutzgesetz §4), mit der Einschränkung auf Ausnahmegenehmigungen nach bestimmten Kriterien, die Du gerne selber googeln kannst.
Aber selbst wenn Du Recht
HÄTTEST, ist die Aussage weiter oben inhaltlich rassistischer Blödsinn, weil es dort um türkische Schlachter und nicht um das rituelle Schächten (z.B. im Judentum oder bei Muslimen) ging.
Ob vorsätzlich, oder einfach in Ermangelung Wissens kann ich nicht beurteilen.