Ich kann dir gerne auch schreiben was der Grund ist...wer weiß was mir wieder angehängt wird wenn ich das veröffentliche...nochmal 2700 Euro würden weh tuen.
Zitat:
Strafbefehl
Sie werden angeklagt am 20. und 21 Janunar 2010 durch fünf selbständige Handlungen pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3StGB), die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben.
Auf Antrag der Saatsanwaldschaft wird deshalb gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro insgesamt 2700 Euro, festgesetzt
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Ich dachte auch das ich in einem falschen Film bin als der Brief ankam, aber laut Gesetz hat er nichts verbotenes getan...ICH hingegen schon
wobei ich es in keinster weise heute anders machen würde, das steht fest.
So eine TAT darf man nicht ungesehen lassen!!!!