Italien:
Die Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 3. März 2009 bestimmt, dass der Hund in städtischen Bereichen oder Orten, die für den Publikumsverkehr geöffnet sind, an der Leine geführt wird, sowie dass er einen Maulkorb dabei hat, der angelegt wird falls die öffentlichen Unversehrtheit bedroht ist oder die zuständigen Behörden dies fordern, sowie um öffentliche Transportmittel zu betreten.
Hier alle Infos zu Italien:
http://www.turistia4zampe.it/index.php/de/home
Edith hat noch geschlafen