Zitat:
Zitat von mandyao
Ich kann dir gerne auch schreiben was der Grund ist...wer weiß was mir wieder angehängt wird wenn ich das veröffentliche...nochmal 2700 Euro würden weh tuen.
Ich dachte auch das ich in einem falschen Film bin als der Brief ankam, aber laut Gesetz hat er nichts verbotenes getan...ICH hingegen schon wobei ich es in keinster weise heute anders machen würde, das steht fest.
So eine TAT darf man nicht ungesehen lassen!!!!
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Lese das leider erst heute.
Mandy, hier handelt es sich lediglich um einen "Strafbefehl", also um eine von der Staatsanwaltschaft festgelegte Strafe, die lediglich ein Richter nach AKTENLAGE unterzeichnet!!!!
Deshalb:
Sofort Einspruch einlegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen (hier hast Du ein Recht darauf!!), welche in den meisten Fällen zu einer deutlich geringeren Geldstrafe tendieren bzw. freisprechen.
LG Angie