Zitat:
Zitat von mandyao
1)Nein ich bin nicht vorbestraft, und 2)ein Anwalt hätte nichts ändern können.
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zu 1)
Die 90 Tagessätze werden zwar im kleinen Führungszeugnis nicht eingetragen, ABER 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Vor Gericht - wenn man selbst angeklagt ist - muss man Tagessätze, die man in den letzten 5 Jahren aufgebrummt bekommen hat, angeben. Sollte man also innerhalb dieser Zeit noch mal "auffällig" werden, wird das berücksichtigt. Im juristischen Sinne ist man also vorbestraft.
zu 2)
jein; ich würde auf eine mündliche Hauptverhandlung bestehen, denn da kann ich dem Richter ALLES erzählen, so dass er nicht nach Aktenlage entscheidet, sondern alles in sein Urteil einfließen laesst (Tierschutz etc.)
Es macht schon riesig was aus, statt 90 TS nur 50 zahlen zu müssen.
LG Angie