Zitat:
Zitat von Peppi
Ich auch!
Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.
Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.
Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,-
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Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft,
die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013