Zitat:
Zitat von Peppi
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).
Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.
Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!
Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter!
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Mir ging es hier nicht um den Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Verhaltenstest, bei dem es ja auch vorrangig um die Befreiung der Maulkorb- bzw Leinenpflicht geht, sondern vielmehr um die Auflagen für die Haltegenehmigung, zu denen u.a. die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben/Auskünften über den Hund, sowie zur Unterbringung des Hundes und der Zuverlässigkeit des Halters gehören. Eben all die Dinge die zur "
Gefahrenabwehr" verlangt werden und maßgeblich für die Genehmigung sind. Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen
kann...nicht
wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013