AW: Wesenstest
Die Gemeinden erlassen die Hundesteuer für Listenhunde mit der Begründung der Gefahrenabwehr. Bei meiner Einlassung vor Gericht (Klage gegen Hundesteuer) wie es mit auffällig gewordenen Hunden (Beissvorfälle) anderer Rassen denn dann ausschaue bezüglich Gefahrenabwehr, wure mir vom Richter mitgeteilt dies obliegt der Gemeinde wie dies zu bewerten sei. Inzwischen wurde ein Mitarbeiter der Stadt abgestellt der die Hunde kontrollieren soll (Angemeldet wegen Hundesteuer , Listenhund, wurde gegen die Anleineordnung verstoßen9 läuft jetzt seit 02.01. mit seinem Appleteil rum (wegen der schönen bunten Hundebilder) die er da anschauen kann gegebenfalls werden 3 Fotos gemacht und zur Klärung weitergesandt. Stand Listenhunde 2011 4 (2 BX 1BM 1 MA) KAT 2 seit einer Woche sind es plötzlich 14 und davon 5 KAT 1. Die Hunde sollen nicht eingezogen werden aber auf Grund der Ordnungswidrigkeit wird ein ein Bußgeld vom mind. 2000 Euro werden. Der gute Mann muß ja schließlich bezahlt werden.
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"Nur Liebe hält uns am Leben " Oscar Wilde
Geändert von leavinblues (10.01.2012 um 10:02 Uhr)
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