Zitat:
Zitat von Jule69
[...]Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll .
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Das steht "
kann eingezogen werden,
wenn die Bedingungen des §27 blablabla erfüllt sind!"
Sind aber nicht.
Und wer beim Verhör sagt: "Ja nun, wir haben damals vorsätzlich eine falsche Rasse angegeben..."
... ja, der hat es auch verdient und der Hund hat einfach ziemliches Pech, weil er an ein extrem blödes Exemplar der Gattung Mensch geraten ist!
Die wollen doch nur unser Geld...