Lieber Stefan, ich schreibe mal dazwischen, sonst verliert es den Zusammenhang.
@Verallgemeinerungen sind nie wirklich gut.
Damit hast Du allerdings Recht.
Aus meiner Sicht gibt es drei Gruppen: die Netten, mit honorigen Absichten ( zu Recht oder nicht sei mal dahingestellt), die Waffennarren, die den Jagdschein machen um legal eine größere Anzahl Waffen ihr Eigen nennen zu dürfen, und die Lustkiller, denen der Abschuss von Tieren Freude bereitet. Wie die prozentuale Gewichtung ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
@ Prozentual gesehen sind nach meinen persönlichen Erfahrungen diejenigen in der Überzahl, die durch dieses Hobby Prestige und/oder Waffen anzusammeln hoffen. Gut kennen kann ein Revier eigentlich nur ein Berufsjäger oder beruflicher Förster. Mit den beiden Gruppen könnten wir ganz Deutschland jagdlich "bewirtschaften". Es sind die Hobbyjäger, die hier nicht hingehören.
Gerichtliche Schritte sind ausgesprochen schwierig zu realisieren: Zivilrechtlich hat man möglicherweise in ähnlich gearteten Fällen wie diesen Chancen auf einen geringen Schadenersatz, zumindest wenn es sich um einen Rassehund handelt. Das reine Affektionsinteresse wird nicht ersetzt. Der Entzug des Jagdscheins im Verwaltungsverfahren ist sehr selten, da reicht ein Hund nicht aus. In der Justiz und den Kommunalbehören geniessen die Jäger eine große Lobby, Krähen sind untereinander gemeinhin recht verträglich.[/QUOTE]
@ Ganz genau. Darüber könnte nicht nur ich ein Buch schreiben..... Da werden Fakten bis in die höchsten Instanzen ignoriert oder verleugnet, und selbst Gesetze so gedreht, bis es wieder "passt" ... Selbst in juristisch glasklaren Fällen hat ein Nichtjäger kaum eine Chance. Eben weil die Krähen.... Wie Du so treffend sagst.