Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 14:47
Benutzerbild von Herbstgold
Herbstgold Herbstgold ist offline
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 47
Standard Berlin will "Kampfhund"-Liste abschaffen

Berlin will "Kampfhund"-Liste abschaffen

Berlin (dpa) In Berlin könnte die umstrittene "Kampfhund"- Liste schon bald der Vergangenheit angehören. Unter den Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus herrsche weitgehend Einigkeit darüber, die Rasseliste besonders gefährlicher Hunde abzuschaffen, sagte der tierschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Herrmann, der Nachrichtenagentur dpa. "Es ist unser klares Ziel, von dieser starren Liste wegzukommen."

Bei einem Treffen hätten sich alle Fraktionsvertreter dafür ausgesprochen, das sieben Jahre alte Hundegesetz auf den Prüfstand zu stellen. So sei auch ein verbindlicher "Hundeführerschein" für alle Halter im Gespräch, sagte Herrmann. Bislang ist dieser nur für Kampfhund-Besitzer zwingend. Auf diese Eckpunkte hat sich auch die rot-schwarze Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.

Derzeit werden in der Hauptstadt zehn Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft. Kritiker monieren, dass die Tiere zu Unrecht gebrandmarkt würden. Laut Statistik belegten Mischlinge und Schäferhunde 2010 mit 305 Angriffen den ersten Platz. Nur 26 von insgesamt 660 registrierten Attacken gingen von Listenhunden aus.

Quelle: http://www.hundeinfoportal.de/tt-new...3d5/?tx_ttnews[backPid]=2224


Da sag ich nur: Na ENDLICH bewegt sich wieder mal was!
Ich habe Herrn Herrmann von der CDU hierzu schon eine Mail geschrieben, denn es muss unser aller Bestreben sein, diese unsäglichen Rasselisten in ganz Deutschland wieder abzuschaffen!

Anbei die Mailaddy von Herrn Herrman, sowie meine Mail, mit meiner Bitte, hier ebenfalls zu agieren.

Von: xxx
An: [email protected]
Betreff: Berlin will "Kampfhund"-Liste abschaffen
Datum: Tue, 21. Feb 2012 13:35


Sehr geehrter Herr Hermann,

ich kann nur sagen ENDLICH! und möchte Sie bei diesem Entschluss – zumindest moralisch - unterstützen.
Als Bürgerin dieses Landes und engagierte Tierschützerin war ich bereits bei der Verabschiedung des Landeshundegesetzes entsetzt, denn gerade in der Bundesrepublik Deutschland hatte ich aufgrund unserer Vergangenheit bezüglich der "positiven und negativen Einteilungen in Rassen" bei Lebewesen von unserer Gesetzgebung wesentlich mehr Sensibilität erwartet.

Das damit gewünschte Ergebnis, mehr Sicherheit für Menschen zu gewährleisten, wurde nicht erreicht, denn wie bei allem anderen auch, ist die Verantwortung und Zuverlässigkeit des Einzelnen die Grundlage dafür, andere nicht zu belästigen, zu gefährden oder gar zu verletzen.

Legt man das Interesse am Schutz des Bürgers sowie auch das Tierschutzgesetz zugrunde, kann es im Grunde doch nur eine vernünftige Verfahrensweise geben, welche Sie auch dankenswerter Weise bereits angesprochen haben, und diese resultiert aus einem länderübergreifenden, allgemein verbindlichen "Hundeführerschein", um diesen Begriff einmal ganz lapidar zu gebrauchen.

Denn egal welcher Rasse ein Hund angehört, so ist es immer der Mensch, der ein Tier in seiner Obhut hat, der die Verantwortung trägt und dieser auch gewachsen sein muss!
So spricht auch aus tierschützerischen Aspekten überhaupt nichts dagegen, dass große Hunde grundsätzlich z. B. bei den Ordnungsämter angemeldet werden und sich Halter einer Sachkundeprüfung und/oder einer Haltereignung (auch im Sinne wie und wo das Tier gehalten wird) unterziehen müssen; bezüglich der der Gefährlichkeit eines Tieres muss jedoch immer eine Einzelentscheidung durch einen benannten Sachverständigen nach LANUV oder dem Amtsveterinär getroffen werden.

So führt sich m. E. auch das Landeshundesgesetz schon selbst ad absurdum, in dem in den einzelnen Ländern Rassen unterschiedlich als "gefährliche Hunde" deklariert werden.
In der Praxis bedeutet das: Ich fahre mit meinem Hund, beispielsweise einem American Bulldog von NRW über Rheinland Pfalz nach Hessen. Da beginne ich meine Reise mit ein und dem gleichen Hund (!) in NRW mit einem Hund nach § 10 bestimmter Rasse mit Auflagen, der dann an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz, dort zu einem großen Hund ohne Auflagen wird, um an der Landesgrenze zu Hessen dort wiederum mit einem gefährlichen Hund anzukommen.

Ich verkneife mir hierzu jetzt jegliche Kommentare zu gesundem Menschenverstand!

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die Festsetzung der sog. Kampfhundesteuer, bei der Gemeinden völlig freie Hand haben. Hier stellt man deutlich fest, dass der "Schutz der Bevölkerung" eine doch eher untergeordnete Rolle spielt und vordringlich die Füllung des Stadtsäckels des "Kampfhunds" Kern darstellt.

Kurz, in allen Bereichen verstößt sowohl das Landeshundesgesetz als auch die Hundesteuerbemessungsgrundlage in den Satzungen der jeweiligen Gemeinden und Kreise völlig jedem demokratischen Rechtsempfinden und ich möchte Sie dringend bitten, Ihren gesamten Einfluss geltend zu machen, dass wir in diesem Land zu einer Lösung kommen, die sowohl von besorgten Bürgern, Tierschützern und Hundehaltern als gerecht erachtet wird.

Mit freundlichen Grüßen
__________________
Für immer in unserem Herzen: Pieselmann, Bella, Sammy und Pelle
Mit Zitat antworten