AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..
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Der Hund bleibt dir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
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