Zitat:
Zitat von Stefan CC
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi
Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein.
Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst
Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen...
Das lässt sich noch sehr lange fortführen.......
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Danke für die Erläuterung. Hast Du ne Quelle? So wegen Rechtssicherheit. Wenn ich irgendwann sage, dass ich die Info aus einem Forum habe, lachen die mich wahrscheinlich aus.