Zitat:
Zitat von Stefan CC
Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw
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siehe wie ein Gericht entschieden hat...Hausfriedensbruch kommt schon mal nicht in Frage wenn der AmtsVet mit der Polizei sein Einlassrecht durchsetzt...