AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Auszug aus Akte / Vorfall 2006 mit meinem Rottweiler:
"Warnschilder am Grundstück sind nur Versicherungstechnisch relevant. Weiterhin muss das Grundstück so gesichert sein, das der Hund nicht aus eigener Kraft dasselbige ohne Aufsicht verlassen kann. Ist das Grundstück unverschlossen und für jedermann zu betreten, so haftet der Hundehalter bei einem Vorfall vollständig für den Schaden! Rechtsansprüche gegen den Geschädigten, wegen Hausfriedensbruches, etc, müssen vom Hundehalter gesondert zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Verschafft sich ein Unbefugter gewaltsam Zutritt zu einem geschlossenen Objekt und wird sodann von einem Hund verletzt, obliegt der Schaden alleine beim Geschädigten, sofern am Objekt entsprechende Hinweise angebracht wahren."
Es handelte sich bei der Sache um einen Einbruchsversuch, d.h., der Typ wahr wirklich so irre und ist der Meinung gewesen, wenn er denn Hund im WZ am Terassenfenster sieht, hat er ja genug Zeit, das Küchenfenster aufzumachen und da einzusteigen! Was er nicht wußte: WZ - Küche zwei kleine Stufen ohne Tür!
Der Typ wurde von JAyJay durchs halb offene Fenster in die Küche gezerrt, in beide Beine und in die Schulter gebissen und dann festgehalten, bis jemand gekommen ist!
Wir mußten damals den Hund beim Vet-Amt vorstellen, wegen Kontrolle TW, und das wahrs auch schon. Eine Anzeige wegen Körperverletzung des Einbrechers wurde abgewiesen.
Musste aber 100 € Strafe zahlen, da ich am hinteren Eingang kein Hinweisschild angebracht hatte.
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LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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