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				AW: Humanpräparate für Hunde vom TA??
			 
			 
			
		
		
		
			
			Hier mal der betreffende Paragraph: 
	Zitat: 
	
	
		
			
				§ 56a Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte 
[...](2) Soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre und eine 
unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befürchten ist, darf der 
Tierarzt bei Einzeltieren oder Tieren eines bestimmten Bestandes abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, auch 
in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, nachfolgend bezeichnete zugelassene oder von der Zulassung freigestellte 
Arzneimittel verschreiben, anwenden oder abgeben:[...] 
3.** soweit ein nach Nummer 2 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein zur Anwendung beim 
Menschen zugelassenes Arzneimittel oder, auch abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung 
mit Absatz 1 Satz 3, ein Arzneimittel, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem 
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Anwendung bei 
Tieren zugelassen ist; im Falle von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, jedoch nur solche 
Arzneimittel aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des 
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von 
Lebensmitteln dienen, zugelassen sind; 
4.** soweit ein nach Nummer 3 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein in einer Apotheke oder 
durch den Tierarzt nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d hergestelltes Arzneimittel.[...]
			
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 Quelle:
 http://www.gesetze-im-internet.de/bu...976/gesamt.pdf
		 
		
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von Grazi (08.03.2012 um 18:29 Uhr)
					
					
						Grund: Zitat besser kenntlich gemacht
					
				
			
		
		
		
	
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