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Alt 07.03.2012, 10:03
bx-junkie
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Standard AW: Humanpräparate für Hunde vom TA??

Hier mal der betreffende Paragraph:
Zitat:
§ 56a Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte
[...](2) Soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre und eine
unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befürchten ist, darf der
Tierarzt bei Einzeltieren oder Tieren eines bestimmten Bestandes abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, auch
in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, nachfolgend bezeichnete zugelassene oder von der Zulassung freigestellte
Arzneimittel verschreiben, anwenden oder abgeben:[...]
3.** soweit ein nach Nummer 2 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein zur Anwendung beim
Menschen zugelassenes Arzneimittel oder, auch abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung
mit Absatz 1 Satz 3, ein Arzneimittel, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Anwendung bei
Tieren zugelassen ist; im Falle von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, jedoch nur solche
Arzneimittel aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von
Lebensmitteln dienen, zugelassen sind;
4.** soweit ein nach Nummer 3 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein in einer Apotheke oder
durch den Tierarzt nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d hergestelltes Arzneimittel.[...]
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...976/gesamt.pdf

Geändert von Grazi (08.03.2012 um 18:29 Uhr) Grund: Zitat besser kenntlich gemacht
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