Zitat:
Zitat von bx-junkie
Katharina ich würde es so machen wie Jule es vorgeschlagen hat, sprich doch mal mit deinem TA darüber...da lässt sich doch sicher was machen. Es liegt in seinem Ermessen zu sagen "Wo kein Kläger..."
Wenn es vergleichbare Medikamente in der Veterinärmedizin gibt, dann darf er es nicht, aber wie gesagt wenn er kooperativ ist, sollte das kein Problem sein...
Übrigens ist sowas in der Arzneimittelverordnung geregelt, welche auch TAe unterliegen.
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Die TÄ unterliegen mittlerweile auch ziemlich strengen Auflagen und Kontrollen.
Wir mussten leider gestern noch unvorhergesehen mit unserem Langen zum TA
und kamen dort zufällig auf das gleiche Thema. Wie du (bzw. Katharina) schon sagst, er darf es nicht verschreiben wenn es ein vergleichbares Medikament aus der Veterinärmedizin gibt, Ausnahme ist eben u.a. die Unverträglichkeit.
Fazit: er
muss zuerst das Vet.Med. verschreiben, kann dann aber eine Unverträglichkeit feststellen und hat dann die Möglichkeit das Humanpräparat zu verschreiben.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013