AW: Rottis Kampfhunde ?
Ich kann nur für Hessen sprechen und sagen, dass das nicht stimmt.
Der Rottweiler darf nach wie vor im Polizeidienst und auch beim privaten Schutzdienst eingesetzt werden, wird es aber kaum noch.
Die Gründe dafür sind aber eher in gesundheitlichen Aspekten zu suchen, als bei der Landeshundeverordnung.
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liebe Grüße aus der Casa de Lupo
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