Zitat:
Zitat von Peppi
Krank ist man, wenn ein neutraler Gutachter/Arzt/Psychologe feststellt das man krank ist.
Das hat nichts mit den Ungleichgewichten beim Strafmaß gemein.
Die Damen neigen leider wieder einmal dazu, verschiedene Sachen in einen Topf zu werfen und in Folge dessen indifferenziert zu antworten.
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Das erzeug den Eindruck als wäre die Medizin/Psychologie eine "genaue" Wissenschaft, ist sie aber nicht.
Beispiel:
Setze ich einen Stahl definierten Belastungen aus hält er oder eben nicht, wiederhole ich das Experiment immer mit den gleichen Gegebenheiten werde ich immer das gleiche Ergebnis erhalten.
Diese Aussage kann in der Psychologie/Medizin nicht getroffen werden, es werden immer Prognosen abgegeben, das Problem mit den Prognosen ist die Unschärfe welche durch untersch. Faktoren begründet sein können.
Richtig ist, unser aktuelles Rechtssystem stellt den Resozialisierungsgedanken über alles andere, eben auch über die "Unschärfe" einer Prognose.
Leider Bezahlt diese Unschärfe dann halt ein Kind das Tagelang von einer "Fehlprognose" vergewaltigt wird.
Der untersch. wird auch deutlich wenn man sich vor Augen führt das jeder Statiker bei falscher Berechnung dafür Belangt werden kann, kein Psychologe kann aufgrund einer falschen Prognose direkt belangt werden.
Wollen wir an der aktuellen Rechtsauslegung etwas ändern müssen wir grundlegendes Verändern und da hab ich keine Hoffnung.
Es gilt Täterschutz vor Opferschutz, ganz klar ein Ergebnis des dominierenden Resozialisierungsgedanken und das bezahlt halt "die Gesellschaft", also nicht beschweren über die "Geister die man rief".
"Angst" vor einer Strafe braucht in D kein Täter zu haben.