Zitat:
Zitat von bx-junkie
Ist in NRW auch nicht anders...
same here...
Das glaube ich eher nicht, da das OA und das Steueramt zwei verschiedene paar Schuhe sind...es werden auch untereinander keine Daten ausgetauscht.
Diese Auskunft habe ich vom OA Beamten...als ich unseren Rüden dazu bekam, meldete ich ihn beim OA an, meine Frage war "wenn er hier angemeldet ist, brauche ich ja nicht zusätzlich noch beim Steueramt anrufen oder? Das machen sie ja..." Die Antwort war: "Nein, wir tauschen keine Daten aus, sie müßen den Hund schon selber anmelden bei der Steuer"
Hab ich dann auch gemacht...drei Monate später Die wußten nicht mal seine Rasse...die Frage "Ist das ein Kampfhund?"
|
Sowas ist im Landeshundegesetz geregelt.
§8, 4 LHundG NRW:
(4) Die für die Erhebung der Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde kann der zuständigen Behörde gemäß § 13 die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Namen und Anschriften der Halterinnen und Halter von Hunden übermitteln.
Für Hessen:
http://www.datenschutz.hessen.de/_ol...b32/k08p04.htm
Was für Thüringen gilt, steht im "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren"!