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Alt 28.03.2012, 08:51
bx-junkie
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Standard AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Sowas ist im Landeshundegesetz geregelt.

§8, 4 LHundG NRW:

(4) Die für die Erhebung der Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde kann der zuständigen Behörde gemäß § 13 die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Namen und Anschriften der Halterinnen und Halter von Hunden übermitteln.

"kann" das heißt nicht "zwingend notwendig" Und hier wird es eben nicht so gemacht...
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