AW: Warum chippen, wenn dann doch nicht registriert wird?
Die Unwissenheit bzw. Unsicherheit des halters bzgl. Chippflicht und Registrierung, liegt meines erachtens nach an der Aufklärung durch den TA.
Viele Hundehalter sind der Meinung, das die Chips automatisch vom TA in einem amtlichen Melderegister, zusammen mit der EU-Ausweis Nummer eingtragen werden. Haben schon sehr viele Anfragen diesbezüglich gehabt.
MAn sollte einfach den Halter automatisch beim Chippen auf das registirieren hinweisen. Wir machen das in der Regel so, das wir ein ausgefülltes Formular von TASSO mit aushändigen. Desweiteren ist es wohl im Gespräch, die Registrierung auch zur Pflicht zu machen.
Sind übrigens in Luxemburg schon zweimal kontrolliert worden: Chip und EU-Ausweis. Polizei führt in Grenznähe, Transponderlesegeräte mit sich.
Ist der Hund weder gechippt noch tättowiert, wird er beschlagnahmt. Der Halter hatt dann 10 Tage Zeit, die Identität des HUndes nachzuweisen, ansonsten.....
Und richtig teuer ist das ganze auch noch!
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LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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