ja, Claudia, ich weiß es nicht. Wie gesagt, zu den "europäischen Gesetzen" habe ich nicht weiter nachgefragt.
Aber die Auffassung, man könne meterhohe Zäune ziehen und riesige Warnschilder aufhängen und davor noch dichte Dornenhecken pflanzen und das würde alles nichts nützen und in Anzeigen oder Schlimmerem enden, wenn ein Einbrecher beschließt, das alles zu ignorieren und trotzdem einzudringen ... das kann doch nicht sein!
Weil es aber von BlackCloud hier zum Beispiel angedeutet wurde und ich das auch schon sehr oft in ähnlicher Form in Hundeforen gelesen habe, würden mich die genaue rechtliche Grundlage beziehungsweise die Präzedenzfälle interessieren.
Ich bitte darum, mich nicht misszuverstehen. Ich suche keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für den Fall, dass mein Hund jemanden beißen würde. Ich hinterfrage nur gern