Steuer bei Listenhunden ,wie hoch ?
Steuergegenstand
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde gelten Hunde
folgender Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:
a) American Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtscharka,
Mastiff, Mastino Espanol und Mastino Napoletano.
b) Die Hunde, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 – 5 der
Gefahrhundeverordnung vom 28.06.2000 erfüllen und von der Ordnungsbehörde
als gefährlich eingestuft wurden.
§ 2
Hallo habe ein paar Fragen zur Hundesteuer . Wie teuer in Hunde die auf der Liste stehen , bei uns sogar der Bullmastiff und Mastiff :-(
Was hat man bei sogenannten Listenhunden für auflagen?´
Frohe Ostern Bruce
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