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Alt 18.04.2006, 11:46
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Grazi Grazi ist offline
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Zitat:
Zitat von Anne
Davon abgesehen ist Hundesteuer noch immer eine "Luxussteuer",daher sind die Gemeinden nicht verpflichtet,für die Steuereinahme eine Gegenleistung zu erbringen.
Genau. Die Einnahmen durch die Hundesteuer sind nicht zweckgebunden, sprich: sie fließen nicht automatisch in Maßnahmen *für* Hunde und Hundehalter. Dass überhaupt Kottüten verteilt werden, ist ja schon eine tolle Leistung der Stadt... hier in Bonn gibt es da nicht..ebensowenig wie offizielle Hundeauslaufgebiete.

Übrigens wird in vielen (größeren) Gemeinden die Hundesteuer auch für den Ersthund erhöht, sobald ein Zweithund dazukommt. Beispiel Bonn: 1 Hund = 120,- / 2 Hunde = je 150,- / 3 Hunde = je 180,- ... gesetzt den Fall ,es handelt sich bei ihnen um "normale" Hunde. Ansonsten wird ein erhöhter Steuersatz fällig, der AFAIR um die 600,- liegt und bei Mehrhundhaltung natürlich ebenfalls entsprechend erhöht wird. Durch die erfolgreiche Absolvierung eines Wesenstest ist es aber möglich, wieder auf den einfachen Steuersatz zurückgestuft zu werden.

Grüßlies, Grazi
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