Zitat:
Zitat von Faltendackelfrauchen
Werden die Gutachten nur dem Auftraggeber in die Hand gegeben oder auch automatisch an die Behörden weitergeleitet (wie z. B. in Bayern bei den staatlich vereidigten Sachverständigen)??
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Zu deiner Frage hätte ich auch getippt, frage Midivi...
zu Bayern das stimmt so nicht, das automatisch das Gutachten an die Behörden weitergeleitet wird.
Ja, viele Gutachter machen dies, zeitgleich mit dem erstellten Gutachten das Sie den HH im Orginal zusenden. Aber das ist mehr als Service des Kunden/Auftraggebers zu sehen, damit es schneller geht.
Grundsätzlich hat jeder Auftraggeber eines Gutachtens bei einem staatlich bestellten Gutachter in Bayern das Recht, das Gutachten nur an sich schicken zu lassen, bzw. der Gutachter die Pflicht vorab zu fragen, ob es in Ordnung geht, eine Kopie gleich an das OA zu senden.
Im Alltag natürlich sehr selten, denn wer ein Gutachten in Auftrag gibt, braucht dieses für das OA und ist froh wenn dieses schnell dort ankommt.