Zitat:
Zitat von Faltendackelfrauchen
in Bayern hatte ich bisher mit drei staatlich vereidigten Gutachtern zu tun, die sich alle vorher haben unterschreiben lassen, dass das Gutachten gleich weitergeleitet wird.
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Gerade wg den Datenschutz haben Sie sich /lassen Sie sich unterschreiben das die Gutachten weitergeleitet werden dürfen.
Im Prinzip ist es auch Korinthenkackerei von mir.
Normalerweise wird ein Gutachten erstellt, weil es beim OA gebraucht wird und kann dann auch dort hin.
In all den Jahren habe ich nur 3 oder 4x erlebt, das bei (gelisteten) Hunden die vermittelt werden sollten, vorab ein Gutachten erstellt wurde welches an den TSV oder alten Halter ging - bevor der neue Halter es bei sich an Ort vorlegte.