AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
Hallo Monty,
ich verstehe schon, was du meinst!
Aber wie doch schon gesagt, es kann nicht angehen, das ich als Auftraggeber, ein Gutachten erst in zweiter Instanz sehe und dieses vorab direkt ans OA weitergeleitet wurde.
Schließlich steht mir auch das Recht zu, ein zweites Gutachten einzuholen, für den fall, das der GUtachter auf mich einen befangenen Eindruck gemacht hatt. da geht es gar nicht, das meine Daten einfach schon weitergeleitet werden.
Da es bei Euch aber wohl die Regel zu sein scheint, kann man hier wohl nur etwas erreichen, wenn man da mal juristisch vorgehen würde.
Ist natürlich immer so eine Gradwanderung.
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LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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