Thema: Therapiehund
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Alt 13.06.2012, 16:50
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Monty Monty ist offline
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Standard AW: Therapiehund

Erst einmal vorraus geschickt. Es gibt keine gesetzl, Definierung des Begriffs "Behindertenhund" - der eine versteht darunter einen Hund der Besuchsdienst in Schulen, Kindergärten oder Altenheimen macht. Der Nächste meint einen Hund , der dem Menschen mit Handicap im Alltag unterstützt.

Dazwischen liegen "Welten" beim Aufgabenbereich und der Ausbildung des Hundes.

Grundsätzlich ist jeder ausgeglichene Hund geeignet. Kleinere kann man gut auf Betten z.B. im Altenheim setzten und größere Hunde sind z.B. für einen Rollstuhlfahrer einfacher zu erreichen usw.

Meine Kollegin bildet bei uns im Forbildungsinstitut aus. Speziell für mehrfach behinderte Menschen. Die Hunde lernen zuerst einmal die Bewegungsabläufe z.B. eines spastisch gelähmten Menschen, beim Gehen kennen oder andere Besonderheiten.

Dann wird meist sehr speziell nach dem Potential des Hundes weiter gearbeitet. Hauptaubildungsmerkmal ist aber auf Hund und Klient zu achten, damit keiner der beiden überfordert wird.

Ich setze euch den Link her, vielleicht hat jemand Interesse:
http://lebenshilfe-bayern.de/?id=231

Wir haben hier im Wohnpflegeheim, einen jungen Heilerziehungspfleger, der den Hund seiner Oma, nach deren Tod bei sich aufgenommen hat.
Ein kniehoher Mix mittleren Alters. Der Hund darf mit zur Arbeit auf die Gruppe und in die Zimmer, der Bewohner. Klappt "ohne" Ausbildung (des Hundes)super . Pädagogische Vorbildung beim zweibeinigen Personal/Besucher halte ich fast für wichtiger...

Da die Ausbildungen so unterschiedlich sind, ist leider auch (noch) keine anerkannt, wie z.B. beim Blindenhund und es besteht selten Hundesteuerfreiheit. Die Lebenshilfe vergibt nach erfolgreicher Ausbildung ein Zertifikat, welches fast überall anerkannt wird.

ups ganz vergessen...ich mache teilweise die Anmeldungen, es gibt keinerlei Vorurteile gegen Listenhunde. Im Gegenteil APBT, Bullterrier und Co sind herzlichst willkommen. Ich weiß doch wie menschenfreundlich die sind. Ich mache nur sehr deutlich und nervend klar das ein 60kg Energiebündel vielleicht hier oder dort besser aufgehoben ist, als am zuerst ins Auge gefassten Einsatzort.

Die Kosten der Ausbildung bei der Lebenshilfe, werden teilweise vom Arbeitsamt getragen (z.B. Umschulung) oder vom Arbeitgeber (bei vorhandenen geigneten Beruf z.B. Altenpfleger, Lehrkraft, Heilpädagoge, Erzieher) - wenn nicht können sie (da die Lebenshilfe als Ausbilder anerkannt ist von der Steuer als Fortbildung abgesetzt werden)
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (13.06.2012 um 17:05 Uhr)
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