Auch bei der Rheinbahn, KVB etc. gilt das ...
Zitat:
Tiere
(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes
nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine
geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden.
Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen
zudem einen Maulkorb tragen.
(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern
mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze
blockieren dürfen.
(4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind
immer zur Beförderung zugelassen
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Quelle: NRW Beförderungsbedingungen
Ich glaube Nessie hatte da vor 2 Jahren mal ein Problem mit einem Busfahrer, der sich weigerte sie mitzunehmen da ihre Hunde keinen Maulkorb trugen...