"Hinweis: Bei der Züchtung der Olde English Bulldogge handelt es sich um eine Kreuzung aus englischer Bulldogge, Bullmastiff, American Bulldogg und American Pitbull Terrier. Somit stellt die Olde English Bulldogge eine Kreuzung aus einer unwiderlegbar gefährlichen Hunderasse dar. Laut einem Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 12.04.2012 ist somit die Haltung eines Hundes der Rasse Olde English Bulldogge verboten. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg gelten entsprechend."
Gut, dass ich nicht mehr in Brandenburg wohne.
Quelle:
http://www.wandlitz.de/dienstleistun...4hrlicher.html