Ebenfalls Bayern.
25,- € pro Jahr (In einem Passus der Hundesteuersatzung werden Einöde, Weiler < 300 Einwohner mit der Hälfte des normalen Satzes besteuert).
Laut Gemeinde:
für den ersten Hund 50,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 80,00 €
für den ersten Kampfhund 310,00 €
für den zweiten Kampfhund 500,00 €
für jeden weiteren Kampfhund 500,00 €.
Wobei laut Hundesteuersatzung:
Kat 1: -Pit-Bull -Bandog -American Staffordshire Terrier -Staffordshire Bullterrier -Tosa-Inu
Kat 2: -Bullmastiff -Bullterrier -Dog Argentino -Dogue des Bordeaux -Fila Brasileiro -Mastiff -Mastin Espanol -Mastino Napoletano - und deren Kreuzungen.
Gar nicht gewußt, daß eine bayerische Gemeinde entgegen der bayerischen Hundeverordnung agieren kann und eine "abgespeckte Variante" verabschieden kann.