Zitat:
Zitat von BlackCloud
Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.
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Weil Du's bist nochmal:
Wo steht, dass man keine Hunde irgendwelcher Rassen verkaufen darf?