Ich bestreite ja gar nicht, dass das Urteil welches du gepostet hast, korrekt ist, Fakt ist aber nun mal, dass die Stadt Köln bzw. das Land NRW, es anders handhabt. Und jetzt mal Hand aufs Herz, gehst du mit allem was deine Kommune so ungesetzliches macht und es dich nicht betrifft zum Anwalt und zerrst diese Kommune bzw. das Bundesland vor den Kadi? Ich für meinen Teil habe besseres mit meiner wenigen Zeit vor (z.B. Familie, Hund usw.)
Ich könnte dir einige Urteile des Bundeverwaltungsgerichts aufzeigen, wo der Bundesregierung per Urteil aufgezeigt wurde, dass es nicht rechtens ist, was sie so hinlegt (z.B. Solidaritätszuschlag) und das Ende vom Lied ist dann, dass die gesetzl. Gegebenheiten so angepasst werden, dass es wieder rechtens ist, was hat man also gewonnen? Wenn wir nur mal bei den Listenhunden, was für ein Ausdruck, bleiben, sieht man doch, dass diese wirklich "Gummiparagraphen" gleichkommt, die wohl jedes Bundesland anders auslegt / auslegen darf.
Erbsenzählerei habe ich dir vorgeworfen, weil du offensichtlich nicht erkennen willst, dass das Land NRW und auch die Stadt Köln an dem Zuchtverbot für Hunde gefährlicher Rassen, wie immer sie diese definieren und wie immer eine aktuelle Rechtssprechung ausfällt, festhält und das ist es doch was Angie und ich aus Köln kennen.
Wenn du den Ausdruck "Erbsenzählerei" so schwer gewichtest wie ich den Ton den CDP an den Tag gelegt hat, tut es mir leid, denn es war von mir nicht wirklich böse gemeint
Gruss,
Reinhold