Ich schreibe gern nochmal:
Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt.
Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.
Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein