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Alt 12.07.2012, 11:23
Peppi Peppi ist offline
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Ich schreibe gern nochmal:

Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt.

Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.

Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein

Anscheinend doch!

Der interessierte Leser hat ja nun den Hinweis, sich korrekt zu informieren.
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