Zitat:
Zitat von Peppi
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.
Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts.
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Ich möchte gar nichts untermauern
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Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein
.
Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt
. Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.
Solange man die Aufhebung dieses Gesetzes (NRW betreffend) nicht wirklich unwiderruflich Schwarz auf Weiß hat, sollte man vielleicht im Sinne der Hunde mit dementsprechenden Äußerungen sehr vorsichtig sein.
§3 Hunde fallen in NRW mWn automatisch in die Einzelfallregelung.