Die Freude einiger verstehe ich zwar nicht, aber das wäre ein anderes Thema... über die Motivation in Diskussionen!
Zitat:
Zitat von wolkenspringer
Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.
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Also konnte er aber kein Gesetz nennen, in dem dies geregelt ist und kann sich nur auf Fälle berufen?
Ich glaube nicht, dass das durchgeht, wenn einer seiner zitierten Fälle dagegen geklagt hätte. Siehe Hundesteuer. 1000 Leute zahlen, einer klagt und bekommt Recht. Das liegt einfach an der Mentalität der Menschen!
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Da bleibe ich bei.
Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht.